AGB's

 

 

1) Allgemeines

Der Vertrag kommt durch Beauftragung der Firma Meisterbetrieb der Schreck – Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung als Auftragnehmer mit dem Firmensitz in Kuwasseggasse 19, 8053Graz und durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag entsteht entweder durch gemeinsames Fertigen eines schriftlichen Auftrages, oder durch Legung eines Angebotes durch den Auftragnehmer und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder umgekehrt. Schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind 14 Tage gültig, innerhalb welcher Frist der Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigen muss. Untrennbarer Bestandteil des zustande gekommenen Vertrages sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wie die im Vertrag oder im Angebot angeführten Bedingungen, Befristungen und Beschreibungen. Widerspricht der Auftraggeber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, lässt jedoch die Ausführung des Auftrages zu, erlangen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls Geltung. Gleichzeitig werden allenfalls bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anerkannt, und können auch nicht Grundlage des Vertrages werden.

 

2.)Preise

 

Die Preisgrundlage des Vertrages ist im Auftrag oder Angebot enthalten. Werden vom Auftraggeber über den Vertrag hinaus vor oder bei durch Durchführung der Arbeiten, zusätzliche mündliche/schriftliche Aufträge erteilt, so gelten für diese angemessene Preise (Reinigung der Stiegenhäuser, welche nicht zu einer Wohnung/einem Haus gehören). Die Mindestverrechnungsdauer liegt bei 90 Minuten. Jede weitere angebrochene Stunde wird im 15 Minutentakt abgerechnet. Die Preise sind nach dem jeweils geltenden Verbraucherpreisindex , welches vom österreichischen statistischen Zentralamt veröffentlicht werden, wertgesichert. Das Entgelt ist nach erbrachter Leistung von Neukunden vor Ort in Bar zu bezahlen. Bestandskunden wird die Rechnung elektronisch oder per Post übermittelt. Der Auftraggeber trägt alle infolge seiner Säumigkeit entstehenden Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer beauftragten Rechtsanwaltes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen bis zur Höhe von 12 % pa. zu verrechnen. Es wird eine Rüstzeit in Höhe von 15 Minuten verrechnet. Rüstzeiten sind neben der Ausführungszeit ein Teil der Auftragszeit, welche nicht direkt beim Auftraggeber stattfinden muss/kann. Rüstzeit umfasst im Sinn des Arbeitsstudiums alle Sollzeiten, die notwendig sind, um ein Arbeitssystem darauf vorzubereiten, einen Auftrag durchzuführen, ggf. noch zusätzliche Zeiten, um Arbeitssysteme nach Erledigung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

 

Preisgarantien können nur nach vorheriger Besichtigung oder Übermittlung einer Fotostrecke der zu reinigenden Objekte gewährt werden. Die Anzahl der Mitarbeiter und die veranschlagte Arbeitszeit können ohne Besichtigung des Objekts und ohne Übermittlung einer Fotostrecke             des zu reinigendes Objekts variieren und liegen im Ermessen         des Auftragnehmers.

 

 

3.)Leistungsausführung

 

Die vonderFirma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigungerbringenden Reinigungs-und sonstigen Leistungenwerden nach dem neuesten Stand der Technik erbracht. Die Reinigung von Glasflächen erfolgt mit ausreichend Flüssigkeit, wodurch keine Kratzer oder Beschädigungen entstehen können. Da bestehende Beschädigungen von Glasflächen vor Auftragserteilung und Objektbesichtigung oft nicht erkennbar sind, daher erst nach Durchführung der Reinigung bei besonderen Lichtverhältnissen sichtbar sind (feine Kratzspuren und Mattierungen), gilt dafür Umkehr der Beweislast. Der Auftraggeber hat daher zu beweisen, dass die Beschädigung der Glasoberflächen durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Hinsichtlich des Verschuldens des Auftragnehmers gilt §1298 ABGB (Beweislast des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer ist grundsätzlich in der Durchführung des Auftrages frei, er kann daher die Anzahl des Personals, die Art die Reinigung, die Art der Beweissicherung, die Art der Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel und Hilfsgeräte frei wählen, es sei denn, im Auftrag ist eine besondere Ausführung vereinbart oder der Auftraggeber erteilt besondere Weisungen aus einem besonderen, im Vorhinein vereinbarten Grund. Das Verschieben und Säubern von elektrischen Geräten wird nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers, unter vollständigem Haftungsausschluss des Auftragnehmers durchgeführt. Selbiges gilt für das Verschieben/Verrücken von Möbelstücken. Widerspricht eine Weisung oder ein ausdrücklicher Ausführungswunsch des Auftraggebers den anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) wird er darauf hingewiesen. Wird die Ausführung trotzdem nach der Weisung gewünscht, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit. Bei Durchführung der Arbeiten sind nur der Auftraggeber oder seine bekannt gegebenen Vertreter gegenüber dem leitenden Personal der Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung weisungsberechtigt. Führen diese Weisungen zur Auftragsänderung oder Auftragsausweitungen, ist die Firma Schreck –Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung berechtigt, dafür das angemessene Entgelt zu verrechnen. Wenn die Zufahrt zum Auftragsort aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist (Hangrutsch, Unfälle, Straßensperren, Waldarbeiten, Schnee- und Eisfahrbahn, etc.), wird seitens des Aufragnehmers kein Ersatztermin zur Verfügung gestellt. Die Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung verrechnet eine Rüstzeit von 15 Minuten.

 

 

 

4.) Monatspauschale/Jahrespauschale für gewerbliche Auftraggeber

 

r die, vom gewerblichen Auftraggeber ausgewählte und von diesem unterfertigte Monatspauschale/Jahrespauschale wird ein beiderseitiger ein Kündigungsverzicht von zwölf Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die ausstehenden Monate sind sodann sofort und ohne Abzug vom Auftraggeber zu begleichen. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Auftragsgebers schließt weitere Reinigungsarbeiten per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig kündigen, so fallen für den Auftraggeber keinerlei weitere Kosten an. Nach Ablauf von zwölf Monaten bei Jahrespauschalen, gilt das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate bei Jahrespauschalen, als verlängert, sofern der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht schriftlich unter Einhaltung einer drei monatigen Kündigunsfrist bei Jahrespauschalen, zum Monatsletzten aufkündigt. Vom Auftraggeber stornierte oder einseitig verlegte Auftragstermine werden nicht eingearbeitet. Rechnungen sind zahlbar binnen fünf Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. Ein Aussetzen einer vereinbarten Pauschale (wegen Umbauarbeiten, Betrieburlauben o.ä.) wird nicht gewährt.

 

 

5.)Unterbleibung der Ausführung

 

Unterbleibt die Ausführung des Auftrages oder Teile davon aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen (Stornierungen und/oder einseitig, vom Auftraggeber veranlasste Verschiebungen von Terminen, etc.), ist der Auftragnehmer berechtigt ein angemessenes Entgelt für den Entfall des Auftrages zu verrechnen, wobei dieses mit einer Pauschale von 20%desNettoauftragswertesvereinbart wird, ausgehend von einem Auftragswert von 2,5h netto. Erfolgt jedoch die Leistungsverweigerung des Auftraggebers oder die Ausführung der Arbeiten so kurzfristig, dass der Auftragnehmer keinen Ersatzauftrag ausführen kann, so hat der Auftraggeber das volle Entgelt zu leisten (angenommen wird der volle Auftragspreis bzw. bei einfachen Unterhaltsreinigungen ein Auftragswert von 2,5h netto). Wird die Ausführung der Arbeiten nur zeitlich verzögert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Stehzeiten für die eingesetzten Mitarbeiter und zusätzlichen Fahrtzeiten in angemessener Höhe zu verrechnen. Leerfahrten (Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch den Auftraggeber), werden mit 130,00 Euro netto verrechnet und sind nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen ohne jegliche Abzüge prompt zu bezahlen.

 

 

 

 

6.) Haftung

 

Die Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung haftet für seine Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sowie durch die Deckung der bestehenden Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu reinigenden Bereiche frei zu halten und Wertgegenstände selbst zu sichern oder vorher zu entfernen. Für unvermeidbare Schäden, die als Folge der Auftragsdurchführung entstehen (Belastung durch Wasser- oder Chemikaliendämpfe an angrenzenden Flächen oder Teilen) besteht keine Haftung des Auftragnehmers. An die Firma Schreck-Deon übergebene Schlüsseln sind mit einem Gesamtwert von 100,00 Euro bei Verlust versichert. Gerätschaften, welche der Firma Schreck-Deon für eine Auftragsausführung übergeben werden, sind nach ihrem Zeitwert versichert. Ein Bruch oder ein Kurzschluss der Gerätschaften sind Sache des Eigentümers und werden nicht von der Firma Schreck-Deon oder Ihren Mitarbeitern ersetzt. Die Beweispflicht des Schadens liegt beim Auftraggeber. Sofern der Schaden durch Mitarbeiter der Firma Schreck - Deon entstanden ist wird nach Vorlage der Originalkaufrechnung der momentane Zeitwert ersetzt.

 

 

 

7.)Gewährleistung

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Beendigung der Arbeiten eine ihm vom Auftragnehmer vorgelegte schriftliche Bestätigung über Durchführung und Fertigstellung der Arbeiten zu unterfertigen, bei Verweigerung oder Abwesenheit gelten die Arbeiten als mängelfrei übernommen. Nach positiver Unterfertigung der Arbeitsabnahme gelten alle Arbeiten als vollständig, schad,-sowie mangelfrei übernommen. Der Auftraggeber hat dabei bereits sichtbare Durchführungsmängel in dieser Bestätigung zu vermerken, widrigenfalls ein Anspruch darauf erloschen ist. Mängel die erst ster auftreten, sind von jeglichen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Unterlässt der Auftraggeber eine rechtzeitigengelrüge oder Beweissicherung, so können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden (§ 377 Abs 2 UGB gilt sinngemäß). Seitens des Auftragnehmers werden Mängel binnen 3 Wochen nach Begutachtung kulanter Weise nachgebessert. Wird diese Nachbesserung seitens des Auftraggebers verhindert, so gelten die Arbeiten als erledigt und mängelfrei übernommen!


 

8.)Zahlungsbedingungen

 

Das Entgelt ist prompt nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit tritt ein, wenn die Rechnung an der im Auftrag angegebenen Adresse des Auftraggebers zugestellt wird, wobei Übersendung per E-Mail oder Telefax ausreicht. Bei Zahlungsverzug werden alle Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung einer offenen Rechnung binnen 5 Werktagen, ist es der Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung gestattet, laufende Arbeiten per sofort einzustellen.

Pauschalierte Rechnungen oder Monatsrechnungen sowie Jahrespauschalen in Form von Monatsrechnungen sind binnen 5 Werktagen nach Zustellung fällig. Bei pauschalierten Rechnungen gilt eine schriftliche Kündigungsfrist seitens des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers von 3 Monaten, jeweils zum Ersten eines jeden Monats. Pauschalierte Rechnungen beinhalten alle Spezialreiniger sowie die Anfahrt. Das Reinigen der Fenster ist nicht in der Pauschale enthalten. Vereinbarte Pauschalen haben eine Preisgarantie von 6 Monaten. Für die, vom Auftraggeber ausgewählte und von diesem unterfertigte Jahrespauschalen wird ein beiderseitiger Kündigungsverzicht von zwölf Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die ausstehenden Monate sind sodann sofort und ohne Abzug zu begleichen. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Auftragsgebers schließt weitere Reinigungsarbeiten per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig kündigen, so fallen für den Auftragsgeber keinerlei Kosten an. Nach Ablauf von zwölf Monaten gilt das Vertragsverltnis auf weitere zwölf Monate verlängert, sofern der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufkündigt. Der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie setzt die zu bezahlenden und vereinbarten Entgelte nicht außer Kraft. Die Entgeltforderungen sind bis zum Ablaufdatum der vereinbarten Pauschale vollständig ohne jegliche Abzüge nach Rechnungslegung zu bezahlen. Rechnungen sind zahlbar binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.

 

 

 

9.)Gerichtsstand

 

r sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus allen Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber entstehen sollten, wird gemäß § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichts Graz (je nach Höhe des Streitwertes) ausschließlich vereinbart.

 

 

10) Tatortreinigunen/Reinigung nach Leichenfund

 

Die Firma Schreck-Deon erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, insbesondere auch in der Reinigung von Tatorten, Unfallorten und Leichenfundorten, dazugehörigen Räumungen, sowie die Entsorgung von kontaminiertem Material und Desinfizierung. Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte (schriftlich als auch telefonisch) der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen für Punkt 10 dieser AGB sowie durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Um die Sicherheit für den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer in Hinblick auf die Sicherung von Wertgegenständen zu gewährleisten, verwendet die Firma SChreck-Deon Blitzeblank ausschließlich für die in Punkt 10 genannten Reinigungsleistungen eine Bodycam für visuelle Aufnahmen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden diese Aufzeichnungen nach 30 Tagen gelöscht.

 

 

11.) DSGVO

 

Durch meine Annahme des Vertrages, sowie durch meine Unterschrift welche ich der Firma Blitzeblank Schreck-Deon leiste, bin ich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten an Dritte (Buchhaltung, Wirtschaftsberater, Rechtsberater, Finanzamt, Subunternehmer) weitergegeben werden. Ich bin damit einverstanden, dass ich per Post, per Telefon, per Mail, per SMS, per Whatsapp o.ä. verständigt werde, wenn es auf Grund einer Unklarheit, einer Nachfrage, eines Problems, einer Terminänderung o.ä. nötig ist. Schreck-Deon darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. DIe Firma ergreift die Maßnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung und der vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden.

 

 

 

 

12.) Verschwiegenheitspflicht

 

Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass er in Ausübung seiner reinigenden Tätigkeit voraussichtlich Kenntnis über personenbezogene Daten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, erhält. Alle diese Informationen werden absolut vertraulich behandelt und unterliegen den Bestimmungen des österreichischen und europäischen Datenschutzrechts. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers wurden über die Geheimhaltungspflicht gegenüber den Auftraggebern in Kenntnis gesetzt.