Schreck-Deon Michaela
*Blitzeblank*
Gebäude-, Tatortreinigung
Kärntnerstrasse 191, 8053 Graz
Büroadresse: Kärntnerstr. 191, 8053 Graz
E-Mail: [email protected]
ATU: 73857016
Letzter Stand der Aktualisierung 01.01.2025
1) Allgemeines
Der Vertrag kommt durch Beauftragung der Firma Meisterbetrieb der Schreck – Deon Denkmal-,
Fassaden-, und Gebäudereinigung als Auftragnehmer mit dem Firmensitz in Kärntnerstrasse 191,
8053 Graz und durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag entsteht entweder durch gemeinsames
Fertigen eines schriftlichen Auftrages, oder durch Legung eines Angebotes durch den Auftragnehmer
und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder umgekehrt. Schriftliche Angebote
des Auftragnehmers sind 14 Tage gültig, innerhalb welcher Frist der Auftraggeber den Auftrag
schriftlich bestätigen muss. Untrennbarer Bestandteil des zustande gekommenen Vertrages sind
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wie die im Vertrag oder im Angebot angeführten
Bedingungen, Befristungen und Beschreibungen. Widerspricht der Auftraggeber diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, lässt jedoch die Ausführung des Auftrages zu, erlangen unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls Geltung. Gleichzeitig werden allenfalls bestehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anerkannt, und können auch nicht
Grundlage des Vertrages werden.
2.)Preise
Die Preisgrundlage des Vertrages ist im Auftrag oder Angebot enthalten. Werden vom Auftraggeber
über den Vertrag hinaus vor oder bei durch Durchführung der Arbeiten, zusätzliche mündliche/
schriftliche Aufträge erteilt, so gelten für diese angemessene Preise (Reinigung der Stiegenhäuser,
welche nicht zu einer Wohnung/einem Haus gehören). Die Mindestverrechnungsdauer liegt bei 1,75h
bei Unterhaltsreinigungen und 2,75h bei Sonderreinigungen. Ausgenommen von diesen Zeiten sind
Leichenfundortreinigungen. Jede weitere angebrochene Stunde wird im 15 Minutentakt abgerechnet.
Die Preise sind nach dem jeweils geltenden Verbraucherpreisindex , welches vom österreichischen statistischen
Zentralamt veröffentlicht werden, wertgesichert. Weiters wird zwischen den Vertragsteilen
vereinbart, dass die Wertanpassung jährlich mit 01.01 in dem Maße erfolgt, als sich aus der
Veränderung der jährliches Kostenerhöhung der DFG ergibt. Das Entgelt ist nach erbrachter
Leistung von Neukunden vor Ort in Bar zu bezahlen. Bestandskunden wird die Rechnung elektronisch
oder per Post übermittelt. Der Auftraggeber trägt alle infolge seiner Säumigkeit entstehenden Mahn-
und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer beauftragten
Rechtsanwaltes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen bis zur Höhe von 12 % pa. zu
verrechnen. Es wird eine Rüstzeit in Höhe von 15 Minuten verrechnet. Rüstzeiten sind neben der
Ausführungszeit ein Teil der Auftragszeit, welche nicht direkt beim Auftraggeber stattfinden muss/
kann. Rüstzeit umfasst im Sinn des Arbeitsstudiums alle Sollzeiten, die notwendig sind, um ein
Arbeitssystem darauf vorzubereiten, einen Auftrag durchzuführen, ggf. noch zusätzliche Zeiten, um
Arbeitssysteme nach Erledigung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
Preisgarantien können nur nach vorheriger Besichtigung oder Übermittlung einer Fotostrecke der zu
reinigenden Objekte gewährt werden. Die Anzahl der Mitarbeiter und die veranschlagte Arbeitszeit
können ohne Besichtigung des Objekts und ohne Übermittlung einer Fotostrecke des zu reinigendes
Objekts variieren und liegen im Ermessen des Auftragnehmers.
3.)Leistungsausführung
Die von der Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung erbringenden
Reinigungs-und sonstigen Leistungen werden nach dem neuesten Stand der Technik erbracht. Die
Mitarbeiter sind zum Tragen einer PSA (persönlichen Schutzausrüstung) verpflichtet und dürfen
daher auch die Sicherheitsschuhe nicht ausziehen.
Die Reinigung von Glasflächen erfolgt mit ausreichend Flüssigkeit, wodurch keine Kratzer oder
Beschädigungen entstehen können. Da bestehende Beschädigungen von Glasflächen vor
Auftragserteilung und Objektbesichtigung oft nicht erkennbar sind, daher erst nach Durchführung
der Reinigung bei besonderen Lichtverhältnissen sichtbar sind (feine Kratzspuren und
Mattierungen), gilt dafür Umkehr der Beweislast. Der Auftraggeber hat daher zu beweisen, dass die
Beschädigung der Glasoberflächen durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Hinsichtlich des
Verschuldens des Auftragnehmers gilt §1298 ABGB (Beweislast des Auftragnehmers). Der
Auftragnehmer ist grundsätzlich in der Durchführung des Auftrages frei, er kann daher die Anzahl
des Personals, die Art die Reinigung, die Art der Beweissicherung, die Art der Reinigungsgeräte,
Reinigungsmittel und Hilfsgeräte frei wählen, es sei denn, im Auftrag ist eine besondere Ausführung
vereinbart oder der Auftraggeber erteilt besondere Weisungen aus einem besonderen, im Vorhinein
vereinbarten Grund. Das Verschieben und Säubern von elektrischen Geräten wird nur auf
ausdrückliche Weisung des Auftraggebers, unter vollständigem Haftungsausschluss des
Auftragnehmers durchgeführt. Selbiges gilt für das Verschieben/Verrücken von Möbelstücken.
Widerspricht eine Weisung oder ein ausdrücklicher Ausführungswunsch des Auftraggebers den
anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) wird er darauf hingewiesen. Wird die
Ausführung trotzdem nach der Weisung gewünscht, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung
befreit. Bei Durchführung der Arbeiten sind nur der Auftraggeber oder seine bekannt gegebenen
Vertreter gegenüber dem leitenden Personal der Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und
Gebäudereinigung weisungsberechtigt. Führen diese Weisungen zur Auftragsänderung oder
Auftragsausweitungen, ist die Firma Schreck –Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung
berechtigt, dafür das angemessene Entgelt zu verrechnen. Wenn die Zufahrt zum Auftragsort aus
irgendwelchen Gründen nicht möglich ist (Hangrutsch, Unfälle, Straßensperren, Waldarbeiten,
Schnee- und Eisfahrbahn, etc.), wird seitens des Aufragnehmers kein Ersatztermin zur Verfügung
gestellt. Die Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung verrechnet eine
Rüstzeit von 15 Minuten.
4.) Monatspauschale/Jahrespauschale für gewerbliche Auftraggeber
Für die, vom gewerblichen Auftraggeber ausgewählte und von diesem unterfertigte
Monatspauschale/Jahrespauschale wird ein beiderseitiger ein Kündigungsverzicht von zwölf
Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so hat die Kündigung schriftlich zu
erfolgen. Die ausstehenden Monate sind sodann sofort und ohne Abzug vom Auftraggeber zu
begleichen. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Auftragsgebers schließt weitere
Reinigungsarbeiten per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig
kündigen, so fallen für den Auftraggeber keinerlei weitere Kosten an. Nach Ablauf von zwölf
Monaten bei Jahrespauschalen, gilt das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate bei
Jahrespauschalen, als verlängert, sofern der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht schriftlich
unter Einhaltung einer drei monatigen Kündigunsfrist bei Jahrespauschalen, zum Monatsletzten
aufkündigt. Vom Auftraggeber stornierte oder einseitig verlegte Auftragstermine werden nicht
eingearbeitet. Termine welche auf einen Feiertag fallen werden nicht durch den Auftragnehmer
eingearbeitet. Rechnungen sind zahlbar binnen fünf Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. Ein Aussetzen
einer vereinbarten Pauschale (wegen Umbauarbeiten, Betrieburlauben o.ä.) wird nicht gewährt.
5.)Unterbleibung der Ausführung
Unterbleibt die Ausführung des Auftrages oder Teile davon aus Gründen, die im Bereich des
Auftraggebers liegen (Stornierungen und/oder einseitig, vom Auftraggeber veranlasste
Verschiebungen von Terminen, etc.), ist der Auftragnehmer berechtigt ein angemessenes Entgelt für
den Entfall des Auftrages zu verrechnen, wobei dieses mit einer Pauschale von 20% des
Nettoauftragswertes vereinbart wird, ausgehend von einem Auftragswert von 2,5h netto. Erfolgt
jedoch die Leistungsverweigerung des Auftraggebers oder die Ausführung der Arbeiten so
kurzfristig, dass der Auftragnehmer keinen Ersatzauftrag ausführen kann, so hat der Auftraggeber
das volle Entgelt zu leisten (angenommen wird der volle Auftragspreis bzw. bei einfachen
Unterhaltsreinigungen ein Auftragswert von 2,5h netto). Wird die Ausführung der Arbeiten nur
zeitlich verzögert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Stehzeiten für die eingesetzten Mitarbeiter
und zusätzlichen Fahrtzeiten in angemessener Höhe zu verrechnen. Leerfahrten (Unterbleibt die
Ausführung des Auftrages durch den Auftraggeber), werden mit 130,00 Euro netto verrechnet und
sind nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen ohne jegliche Abzüge prompt zu bezahlen.
6.) Haftung
Die Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung haftet für seine Leistungen
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sowie durch die Deckung der bestehenden
Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu reinigenden Bereiche frei zu halten
und Wertgegenstände selbst zu sichern oder vorher zu entfernen. Für unvermeidbare Schäden, die
als Folge der Auftragsdurchführung entstehen (Belastung durch Wasser- oder Chemikaliendämpfe
an angrenzenden Flächen oder Teilen) besteht keine Haftung des Auftragnehmers. An die Firma
Schreck-Deon übergebene Schlüsseln sind mit einem Gesamtwert von 100,00 Euro bei Verlust
versichert. Gerätschaften, welche der Firma Schreck-Deon für eine Auftragsausführung übergeben
werden, sind nach ihrem Zeitwert versichert. Ein Bruch oder ein Kurzschluss der Gerätschaften sind
Sache des Eigentümers und werden nicht von der Firma Schreck-Deon oder Ihren Mitarbeitern
ersetzt. Die Beweispflicht des Schadens liegt beim Auftraggeber. Sofern der Schaden durch
Mitarbeiter der Firma Schreck - Deon entstanden ist wird nach Vorlage der Originalkaufrechnung der
momentane Zeitwert ersetzt.
7.)Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Beendigung der Arbeiten eine ihm vom Auftragnehmer
vorgelegte schriftliche Bestätigung über Durchführung und Fertigstellung der Arbeiten zu
unterfertigen, bei Verweigerung oder Abwesenheit gelten die Arbeiten als mängelfrei übernommen.
Nach positiver Unterfertigung der Arbeitsabnahme gelten alle Arbeiten als vollständig, schad,-sowie
mangelfrei übernommen. Der Auftraggeber hat dabei bereits sichtbare Durchführungsmängel in
dieser Bestätigung zu vermerken, widrigenfalls ein Anspruch darauf erloschen ist. Mängel die erst
später auftreten, sind von jeglichen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen
ausgeschlossen. Unterlässt der Auftraggeber eine rechtzeitige Mängelrüge oder Beweissicherung, so
können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden (§ 377 Abs 2 UGB gilt sinngemäß). Seitens
des Auftragnehmers werden Mängel binnen 3 Wochen nach Begutachtung kulanter Weise
nachgebessert. Wird diese Nachbesserung seitens des Auftraggebers verhindert, so gelten die
Arbeiten als erledigt und mängelfrei übernommen!
8.)Zahlungsbedingungen
Das Entgelt ist prompt nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen ohne Abzug fällig. Die
Fälligkeit tritt ein, wenn die Rechnung an der im Auftrag angegebenen Adresse des Auftraggebers
zugestellt wird, wobei Übersendung per E-Mail oder Telefax ausreicht. Bei Zahlungsverzug werden
alle Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung einer offenen Rechnung
binnen 5 Werktagen, ist es der Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung
gestattet, laufende Arbeiten per sofort einzustellen.
Pauschalierte Rechnungen oder Monatsrechnungen sowie Jahrespauschalen in Form von
Monatsrechnungen sind binnen 5 Werktagen nach Zustellung fällig. Bei pauschalierten Rechnungen
gilt eine schriftliche Kündigungsfrist seitens des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers von 3
Monaten, jeweils zum Ersten eines jeden Monats. Pauschalierte Rechnungen beinhalten alle
Spezialreiniger sowie die Anfahrt. Das Reinigen der Fenster ist nicht in der Pauschale enthalten.
Vereinbarte Pauschalen haben eine Preisgarantie von 6 Monaten. Für die, vom Auftraggeber
ausgewählte und von diesem unterfertigte Jahrespauschalen wird ein beiderseitiger
Kündigungsverzicht von zwölf Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so
hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die ausstehenden Monate sind sodann sofort und ohne
Abzug zu begleichen. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Auftragsgebers schließt weitere
Reinigungsarbeiten per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig
kündigen, so fallen für den Auftragsgeber keinerlei Kosten an. Nach Ablauf von zwölf Monaten gilt
das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate verlängert, sofern der Auftraggeber das
Vertragsverhältnis nicht schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum
Monatsletzten aufkündigt. Der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie setzt die zu bezahlenden
und vereinbarten Entgelte nicht außer Kraft. Die Entgeltforderungen sind bis zum Ablaufdatum der
vereinbarten Pauschale vollständig ohne jegliche Abzüge nach Rechnungslegung zu bezahlen.
Rechnungen sind zahlbar binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige Vereinbarungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.
9.)Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus allen Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber entstehen sollten, wird gemäß § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder
Landesgerichts Graz (je nach Höhe des Streitwertes) ausschließlich vereinbart.
10) Tatortreinigungen/Reinigung nach Leichenfund
Die Firma Schreck-Deon erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, insbesondere auch in
der Reinigung von Tatorten, Unfallorten und Leichenfundorten, dazugehörigen Räumungen, sowie
die Entfernung von kontaminiertem Material und Desinfizierung. Der Vertragsabschluss kommt
durch die Akzeptanz der Offerte (schriftlich auch telefonisch) der Firma betreffend den Bezug von
Dienstleistungen für Punkt 10 dieser AGB sowie durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch
den Kunden zustande. Fahrnisse, welche organische Verunreinigungen aufweisen werden entfernt,
sofern der Auftraggeber im Vorfeld keine anderen Verfügungen trifft. Um die Sicherheit für den
Auftraggeber als auch den Auftragnehmer in Hinblick auf die Sicherung von Wertgegenstanden zu
gewährleisten, verwendet die Firma Schreck-Deon Blitzeblank ausschließlich für die in Punkt 10
genannten Reinigungsleistungen eine Bodycam für visuelle Aufnahmen. Auf Wunsch des
Auftraggebers werden diese Aufzeichnungen nach 30 Tagen gelöscht. Der Auftraggeber ist bei einer
Geruchsneutralisation dafür verantwortlich, jeglichen Rauchmelder/Gasmelder zu deaktivieren.
Sollte es zu einem Auslösen der Rauch-, Gasmelder kommen, so übernimmt die Firma Schreck-Deon
keinerlei Haftung oder Koten. Die Deaktivierung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Schreck-
Deon Blitzeblank erwirbt im Zuge der Räumung Eigentum an sämtlichen Fahrnissen, wenn deren
Entsorgung vereinbart wurde. Der Kunde hat gegen den Auftragnehmer nach Eigentumsübergang
keinen Herausgabeanspruch mehr. Es liegt am Kunden eine Schätzung sämtlicher Fahrnisse (durch
fachkundige Dritte) vorzunehmen. Ein Irrtum über die Wertbeschaffenheit geht daher zu Lasten des
Kunden und begründet keine Rückstellungspflicht der Schreck-Deon Blitzeblank.
Schreck-Deon Blitzeblank ist nicht verpflichtet eine Aufstellung sämtlicher Fahrnisse vorzunehmen.
Schreck-Deon Blitzblank trifft keinerlei Verpflichtungen betreffend der Nachforschung der
Eigentumsverhältnisse. Entfernungskosten für kontaminierte Gegenstände werden dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt. Aufnahmen werden ausschließlich zur Beweissicherung
angefertigt und gespeichert und erst auf Verlangen einer Behörde oder eines Gerichtes dieser/
diesem übermittelt.
11.) DSGVO
Durch meine Annahme des Vertrages, sowie durch meine Unterschrift welche ich der Firma
Blitzeblank Schreck-Deon leiste, bin ich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten
an Dritte (Buchhaltung, Wirtschaftsberater, Rechtsberater, Finanzamt, Subunternehmer)
weitergegeben werden. Ich bin damit einverstanden, dass ich per Post, per Telefon, per Mail, per SMS,
per Whatsapp o.ä. verständigt werde, wenn es auf Grund einer Unklarheit, einer Nachfrage, eines
Problems, einer Terminänderung o.ä. nötig ist. Schreck-Deon darf die im Rahmen des
Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag
verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Maßnahmen welche zur Sicherung der Daten
gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Auftraggeber erklärt sich mit der
Speicherung und der vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich
einverstanden.
12.) Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass er in Ausübung seiner reinigenden
Tätigkeit voraussichtlich Kenntnis über personenbezogene Daten sowie Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, erhält. Alle diese Informationen werden absolut vertraulich behandelt und
unterliegen den Bestimmungen des österreichischen und europäischen Datenschutzrechts. Alle
Mitarbeiter des Auftragnehmers wurden über die Geheimhaltungspflicht gegenüber den
Auftraggebern in Kenntnis gesetzt.
13.) Besichtigung (Entrümpelung)
Die Erstbesichtigung und Angebotserstellung für eine Entrümpelung erfolgen kostenlos und
unverbindlich. Der Preis bezieht sich auf den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Besichtigung
und schließt lediglich die besichtigten Gegenstände/Örtlichkeiten ein. Bei einer Anfahrt über 10km
kann ein Pauschalbetrag für Besichtigung und Angebotserstellung anfallen, welcher dem
Auftraggeber im Vorhinein mitgeteilt wird und dessen Bezahlung vor Besichtigung und
Angebotserstellung vom Auftraggeber zugesichert wird.
14.) Leistungsumfang (Entrümpelung)
Die Leistung des Auftragnehmers erstreckt sich auf die besichtigten und vereinbarten Gegenstände/
Örtlichkeiten. Bei der Besichtigung nicht inkludierte Gegenstände/Örtlichkeiten sind nicht
Vertragsgegenstand und sind von der zu erbringenden Leistung des Auftragnehmers ausgeschlossen
und etwaig einer gesonderten Vereinbarung unterworfen. Angebote des Auftragnehmers sind
freibleibend und unverbindlich.
Sollten einzelne Stellen des besichtigten Objektes nicht einsehbar sein und sich dort Problemstoffe/
Sondermüll o.ä. bzw. nur schwer und/oder zeitaufwendig transportierbare Gegenstände befinden, so
behält sich der Auftragnehmer einen Rücktritt bzw. eine Neukalkulation von der Preisvereinbarung
vor. Der Auftragnehmer ist nur zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet, ohne vorherige
weiter Absprache zwischen den Vertragspartnern besteht keine Verpflichtung Abrissarbeiten, oder
weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei gewünschter
Demontage von Gas und Wasseranschlüssen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, auf seine Kosten
und sein Risiko zur Durchführung dieser Arbeiten ein zur Vornahme dieser Arbeiten befugtes
Fachunternehmen beizustellen. Bei Vornahme von Demontagearbeiten durch den Auftragnehmer
(z.B. von an Wasserleitungen angeschlossenen Geräten) ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das
geräumte Objekt jedenfalls binnen drei Tage nach den Arbeiten zu kontrollieren und gegebenenfalls
bei einer tropfenden Leitung geeignete Maßnahmen einzuleiten, um Schaden abzuwenden.
15.) Haftung (Entrümpelung)
Der Auftragnehmer haftet für von ihm verursachte nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei
Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare
und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – soweit zwingendes Recht dem nicht
entgegensteht – ausgeschlossen. Für Unternehmer ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers mit der
Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Leistungsumfanges für den jeweiligen Auftrag, jedenfalls
aber mit der Deckungssumme von EUR 300,00) begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung des
Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt bei mehreren Geschädigten der
Gesamtschaden die vorgenannte Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner
Geschädigter anteilsmäßig. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Unternehmen Schreck-Deon
„Blitzeblank“ an gefundenen Gegenständen die Rechte erhält.
Handelt es sich für beide Vertragsteile um ein unternehmensbezogenes Geschäft, so sind
Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art– bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche –
unverzüglich, jedoch längstens binnen 2 Tagen, unter Angabe der möglichen Ursachen schriftlich
(nur mittels E-Mail oder Brief) dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder
nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Nach
Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme
feststellbar bzw. offenkundig waren, ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegen den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Bei
Entrümpelungsarbeiten bei denen es um Abfälle aller Art geht, ist der Auftraggeber
(Wohnungsinhaber, Vermieter, Hausverwaltung oder Erbe) zugleich der Abfallbesitzer und die Firma
Schreck-Deon „Blitzeblank“ wird damit beauftragt, die Abfälle des Abfallbesitzers in seinem Namen
zu einem qualifizierten und zugelassenen Entsorger zu transportieren. Die Kosten für die Entsorgung
der Abfälle geht, wenn nicht schriftlich vereinbart auf Kosten des Auftraggebers bzw. des
Abfallbesitzers.