AGB's

 

 

Schreck-Deon Michaela

*Blitzeblank*

Gebäude-, Tatortreinigung

Kärntnerstrasse 191, 8053 Graz

Büroadresse: Kärntnerstr. 191, 8053 Graz

E-Mail: [email protected]

ATU: 73857016

Letzter Stand der Aktualisierung 01.01.2025

 

 

1) Allgemeines

 

 

Der Vertrag kommt durch Beauftragung der Firma Meisterbetrieb der Schreck – Deon Denkmal-,

Fassaden-, und Gebäudereinigung als Auftragnehmer mit dem Firmensitz in Kärntnerstrasse 191,

8053 Graz und durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag entsteht entweder durch gemeinsames

Fertigen eines schriftlichen Auftrages, oder durch Legung eines Angebotes durch den Auftragnehmer

und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder umgekehrt. Schriftliche Angebote

des Auftragnehmers sind 14 Tage gültig, innerhalb welcher Frist der Auftraggeber den Auftrag

schriftlich bestätigen muss. Untrennbarer Bestandteil des zustande gekommenen Vertrages sind

diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wie die im Vertrag oder im Angebot angeführten

Bedingungen, Befristungen und Beschreibungen. Widerspricht der Auftraggeber diesen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, lässt jedoch die Ausführung des Auftrages zu, erlangen unsere

Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls Geltung. Gleichzeitig werden allenfalls bestehende

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anerkannt, und können auch nicht

Grundlage des Vertrages werden.

 

 

2.)Preise

 

 

Die Preisgrundlage des Vertrages ist im Auftrag oder Angebot enthalten. Werden vom Auftraggeber

über den Vertrag hinaus vor oder bei durch Durchführung der Arbeiten, zusätzliche mündliche/

schriftliche Aufträge erteilt, so gelten für diese angemessene Preise (Reinigung der Stiegenhäuser,

welche nicht zu einer Wohnung/einem Haus gehören). Die Mindestverrechnungsdauer liegt bei 1,75h

bei Unterhaltsreinigungen und 2,75h bei Sonderreinigungen. Ausgenommen von diesen Zeiten sind

Leichenfundortreinigungen. Jede weitere angebrochene Stunde wird im 15 Minutentakt abgerechnet.

Die Preise sind nach dem jeweils geltenden Verbraucherpreisindex , welches vom österreichischen statistischen

Zentralamt veröffentlicht werden, wertgesichert. Weiters wird zwischen den Vertragsteilen

vereinbart, dass die Wertanpassung jährlich mit 01.01 in dem Maße erfolgt, als sich aus der

Veränderung der jährliches Kostenerhöhung der DFG ergibt. Das Entgelt ist nach erbrachter

Leistung von Neukunden vor Ort in Bar zu bezahlen. Bestandskunden wird die Rechnung elektronisch

oder per Post übermittelt. Der Auftraggeber trägt alle infolge seiner Säumigkeit entstehenden Mahn-

und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer beauftragten

Rechtsanwaltes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen bis zur Höhe von 12 % pa. zu

verrechnen. Es wird eine Rüstzeit in Höhe von 15 Minuten verrechnet. Rüstzeiten sind neben der

Ausführungszeit ein Teil der Auftragszeit, welche nicht direkt beim Auftraggeber stattfinden muss/

kann. Rüstzeit umfasst im Sinn des Arbeitsstudiums alle Sollzeiten, die notwendig sind, um ein

Arbeitssystem darauf vorzubereiten, einen Auftrag durchzuführen, ggf. noch zusätzliche Zeiten, um

Arbeitssysteme nach Erledigung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

Preisgarantien können nur nach vorheriger Besichtigung oder Übermittlung einer Fotostrecke der zu

reinigenden Objekte gewährt werden. Die Anzahl der Mitarbeiter und die veranschlagte Arbeitszeit

können ohne Besichtigung des Objekts und ohne Übermittlung einer Fotostrecke des zu reinigendes

Objekts variieren und liegen im Ermessen des Auftragnehmers.

 

 

 3.)Leistungsausführung

 

 

Die von der Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung erbringenden

Reinigungs-und sonstigen Leistungen werden nach dem neuesten Stand der Technik erbracht. Die

Mitarbeiter sind zum Tragen einer PSA (persönlichen Schutzausrüstung) verpflichtet und dürfen

daher auch die Sicherheitsschuhe nicht ausziehen.

Die Reinigung von Glasflächen erfolgt mit ausreichend Flüssigkeit, wodurch keine Kratzer oder

Beschädigungen entstehen können. Da bestehende Beschädigungen von Glasflächen vor

Auftragserteilung und Objektbesichtigung oft nicht erkennbar sind, daher erst nach Durchführung

der Reinigung bei besonderen Lichtverhältnissen sichtbar sind (feine Kratzspuren und

Mattierungen), gilt dafür Umkehr der Beweislast. Der Auftraggeber hat daher zu beweisen, dass die

Beschädigung der Glasoberflächen durch den Auftragnehmer verursacht wurde. Hinsichtlich des

Verschuldens des Auftragnehmers gilt §1298 ABGB (Beweislast des Auftragnehmers). Der

Auftragnehmer ist grundsätzlich in der Durchführung des Auftrages frei, er kann daher die Anzahl

des Personals, die Art die Reinigung, die Art der Beweissicherung, die Art der Reinigungsgeräte,

Reinigungsmittel und Hilfsgeräte frei wählen, es sei denn, im Auftrag ist eine besondere Ausführung

vereinbart oder der Auftraggeber erteilt besondere Weisungen aus einem besonderen, im Vorhinein

vereinbarten Grund. Das Verschieben und Säubern von elektrischen Geräten wird nur auf

ausdrückliche Weisung des Auftraggebers, unter vollständigem Haftungsausschluss des

Auftragnehmers durchgeführt. Selbiges gilt für das Verschieben/Verrücken von Möbelstücken.

Widerspricht eine Weisung oder ein ausdrücklicher Ausführungswunsch des Auftraggebers den

anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) wird er darauf hingewiesen. Wird die

Ausführung trotzdem nach der Weisung gewünscht, so ist der Auftragnehmer von jeglicher Haftung

befreit. Bei Durchführung der Arbeiten sind nur der Auftraggeber oder seine bekannt gegebenen

Vertreter gegenüber dem leitenden Personal der Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und

Gebäudereinigung weisungsberechtigt. Führen diese Weisungen zur Auftragsänderung oder

Auftragsausweitungen, ist die Firma Schreck –Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung

berechtigt, dafür das angemessene Entgelt zu verrechnen. Wenn die Zufahrt zum Auftragsort aus

irgendwelchen Gründen nicht möglich ist (Hangrutsch, Unfälle, Straßensperren, Waldarbeiten,

Schnee- und Eisfahrbahn, etc.), wird seitens des Aufragnehmers kein Ersatztermin zur Verfügung

gestellt. Die Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung verrechnet eine

Rüstzeit von 15 Minuten.

 

 

4.) Monatspauschale/Jahrespauschale für gewerbliche Auftraggeber

 

 

Für die, vom gewerblichen Auftraggeber ausgewählte und von diesem unterfertigte

Monatspauschale/Jahrespauschale wird ein beiderseitiger ein Kündigungsverzicht von zwölf

Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so hat die Kündigung schriftlich zu

erfolgen. Die ausstehenden Monate sind sodann sofort und ohne Abzug vom Auftraggeber zu

begleichen. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Auftragsgebers schließt weitere

Reinigungsarbeiten per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig

kündigen, so fallen für den Auftraggeber keinerlei weitere Kosten an. Nach Ablauf von zwölf

Monaten bei Jahrespauschalen, gilt das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate bei

Jahrespauschalen, als verlängert, sofern der Auftraggeber das Vertragsverhältnis nicht schriftlich

unter Einhaltung einer drei monatigen Kündigunsfrist bei Jahrespauschalen, zum Monatsletzten

aufkündigt. Vom Auftraggeber stornierte oder einseitig verlegte Auftragstermine werden nicht

eingearbeitet. Termine welche auf einen Feiertag fallen werden nicht durch den Auftragnehmer

eingearbeitet. Rechnungen sind zahlbar binnen fünf Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige

Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. Ein Aussetzen

einer vereinbarten Pauschale (wegen Umbauarbeiten, Betrieburlauben o.ä.) wird nicht gewährt.

 

 

5.)Unterbleibung der Ausführung

 

 

Unterbleibt die Ausführung des Auftrages oder Teile davon aus Gründen, die im Bereich des

Auftraggebers liegen (Stornierungen und/oder einseitig, vom Auftraggeber veranlasste

Verschiebungen von Terminen, etc.), ist der Auftragnehmer berechtigt ein angemessenes Entgelt für

den Entfall des Auftrages zu verrechnen, wobei dieses mit einer Pauschale von 20% des

Nettoauftragswertes vereinbart wird, ausgehend von einem Auftragswert von 2,5h netto. Erfolgt

jedoch die Leistungsverweigerung des Auftraggebers oder die Ausführung der Arbeiten so

kurzfristig, dass der Auftragnehmer keinen Ersatzauftrag ausführen kann, so hat der Auftraggeber

das volle Entgelt zu leisten (angenommen wird der volle Auftragspreis bzw. bei einfachen

Unterhaltsreinigungen ein Auftragswert von 2,5h netto). Wird die Ausführung der Arbeiten nur

zeitlich verzögert, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Stehzeiten für die eingesetzten Mitarbeiter

und zusätzlichen Fahrtzeiten in angemessener Höhe zu verrechnen. Leerfahrten (Unterbleibt die

Ausführung des Auftrages durch den Auftraggeber), werden mit 130,00 Euro netto verrechnet und

sind nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen ohne jegliche Abzüge prompt zu bezahlen.

 

6.) Haftung

 

 

Die Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung haftet für seine Leistungen

nach den gesetzlichen Bestimmungen, sowie durch die Deckung der bestehenden

Haftpflichtversicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu reinigenden Bereiche frei zu halten

und Wertgegenstände selbst zu sichern oder vorher zu entfernen. Für unvermeidbare Schäden, die

als Folge der Auftragsdurchführung entstehen (Belastung durch Wasser- oder Chemikaliendämpfe

an angrenzenden Flächen oder Teilen) besteht keine Haftung des Auftragnehmers. An die Firma

Schreck-Deon übergebene Schlüsseln sind mit einem Gesamtwert von 100,00 Euro bei Verlust

versichert. Gerätschaften, welche der Firma Schreck-Deon für eine Auftragsausführung übergeben

werden, sind nach ihrem Zeitwert versichert. Ein Bruch oder ein Kurzschluss der Gerätschaften sind

Sache des Eigentümers und werden nicht von der Firma Schreck-Deon oder Ihren Mitarbeitern

ersetzt. Die Beweispflicht des Schadens liegt beim Auftraggeber. Sofern der Schaden durch

Mitarbeiter der Firma Schreck - Deon entstanden ist wird nach Vorlage der Originalkaufrechnung der

momentane Zeitwert ersetzt.

 

7.)Gewährleistung

 

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Beendigung der Arbeiten eine ihm vom Auftragnehmer

vorgelegte schriftliche Bestätigung über Durchführung und Fertigstellung der Arbeiten zu

unterfertigen, bei Verweigerung oder Abwesenheit gelten die Arbeiten als mängelfrei übernommen.

Nach positiver Unterfertigung der Arbeitsabnahme gelten alle Arbeiten als vollständig, schad,-sowie

mangelfrei übernommen. Der Auftraggeber hat dabei bereits sichtbare Durchführungsmängel in

dieser Bestätigung zu vermerken, widrigenfalls ein Anspruch darauf erloschen ist. Mängel die erst

später auftreten, sind von jeglichen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen

ausgeschlossen. Unterlässt der Auftraggeber eine rechtzeitige Mängelrüge oder Beweissicherung, so

können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden (§ 377 Abs 2 UGB gilt sinngemäß). Seitens

des Auftragnehmers werden Mängel binnen 3 Wochen nach Begutachtung kulanter Weise

nachgebessert. Wird diese Nachbesserung seitens des Auftraggebers verhindert, so gelten die

Arbeiten als erledigt und mängelfrei übernommen!

 

8.)Zahlungsbedingungen

 

 

Das Entgelt ist prompt nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen ohne Abzug fällig. Die

Fälligkeit tritt ein, wenn die Rechnung an der im Auftrag angegebenen Adresse des Auftraggebers

zugestellt wird, wobei Übersendung per E-Mail oder Telefax ausreicht. Bei Zahlungsverzug werden

alle Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Bei Nichtzahlung einer offenen Rechnung

binnen 5 Werktagen, ist es der Firma Schreck-Deon Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung 

gestattet, laufende Arbeiten per sofort einzustellen.

Pauschalierte Rechnungen oder Monatsrechnungen sowie Jahrespauschalen in Form von

Monatsrechnungen sind binnen 5 Werktagen nach Zustellung fällig. Bei pauschalierten Rechnungen

gilt eine schriftliche Kündigungsfrist seitens des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers von 3

Monaten, jeweils zum Ersten eines jeden Monats. Pauschalierte Rechnungen beinhalten alle

Spezialreiniger sowie die Anfahrt. Das Reinigen der Fenster ist nicht in der Pauschale enthalten.

Vereinbarte Pauschalen haben eine Preisgarantie von 6 Monaten. Für die, vom Auftraggeber

ausgewählte und von diesem unterfertigte Jahrespauschalen wird ein beiderseitiger

Kündigungsverzicht von zwölf Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so

hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen. Die ausstehenden Monate sind sodann sofort und ohne

Abzug zu begleichen. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Auftragsgebers schließt weitere

Reinigungsarbeiten per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig

kündigen, so fallen für den Auftragsgeber keinerlei Kosten an. Nach Ablauf von zwölf Monaten gilt

das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate verlängert, sofern der Auftraggeber das

Vertragsverhältnis nicht schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum

Monatsletzten aufkündigt. Der Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie setzt die zu bezahlenden

und vereinbarten Entgelte nicht außer Kraft. Die Entgeltforderungen sind bis zum Ablaufdatum der

vereinbarten Pauschale vollständig ohne jegliche Abzüge nach Rechnungslegung zu bezahlen.

Rechnungen sind zahlbar binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige Vereinbarungen und

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.

 

9.)Gerichtsstand

 

 

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus allen Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und

Auftraggeber entstehen sollten, wird gemäß § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder

Landesgerichts Graz (je nach Höhe des Streitwertes) ausschließlich vereinbart.

 

10) Tatortreinigungen/Reinigung nach Leichenfund

 

 

Die Firma Schreck-Deon erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, insbesondere auch in

der Reinigung von Tatorten, Unfallorten und Leichenfundorten, dazugehörigen Räumungen, sowie

die Entfernung von kontaminiertem Material und Desinfizierung. Der Vertragsabschluss kommt

durch die Akzeptanz der Offerte (schriftlich auch telefonisch) der Firma betreffend den Bezug von

Dienstleistungen für Punkt 10 dieser AGB sowie durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch

den Kunden zustande. Fahrnisse, welche organische Verunreinigungen aufweisen werden entfernt,

sofern der Auftraggeber im Vorfeld keine anderen Verfügungen trifft. Um die Sicherheit für den

Auftraggeber als auch den Auftragnehmer in Hinblick auf die Sicherung von Wertgegenstanden zu

gewährleisten, verwendet die Firma Schreck-Deon Blitzeblank ausschließlich für die in Punkt 10

genannten Reinigungsleistungen eine Bodycam für visuelle Aufnahmen. Auf Wunsch des

Auftraggebers werden diese Aufzeichnungen nach 30 Tagen gelöscht. Der Auftraggeber ist bei einer

Geruchsneutralisation dafür verantwortlich, jeglichen Rauchmelder/Gasmelder zu deaktivieren.

Sollte es zu einem Auslösen der Rauch-, Gasmelder kommen, so übernimmt die Firma Schreck-Deon

keinerlei Haftung oder Koten. Die Deaktivierung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Schreck-

Deon Blitzeblank erwirbt im Zuge der Räumung Eigentum an sämtlichen Fahrnissen, wenn deren

Entsorgung vereinbart wurde. Der Kunde hat gegen den Auftragnehmer nach Eigentumsübergang

keinen Herausgabeanspruch mehr. Es liegt am Kunden eine Schätzung sämtlicher Fahrnisse (durch

fachkundige Dritte) vorzunehmen. Ein Irrtum über die Wertbeschaffenheit geht daher zu Lasten des

Kunden und begründet keine Rückstellungspflicht der Schreck-Deon Blitzeblank.

Schreck-Deon Blitzeblank ist nicht verpflichtet eine Aufstellung sämtlicher Fahrnisse vorzunehmen.

Schreck-Deon Blitzblank trifft keinerlei Verpflichtungen betreffend der Nachforschung der

Eigentumsverhältnisse. Entfernungskosten für kontaminierte Gegenstände werden dem

Auftraggeber in Rechnung gestellt. Aufnahmen werden ausschließlich zur Beweissicherung

angefertigt und gespeichert und erst auf Verlangen einer Behörde oder eines Gerichtes dieser/

diesem übermittelt.

 

11.) DSGVO

 

 

Durch meine Annahme des Vertrages, sowie durch meine Unterschrift welche ich der Firma

Blitzeblank Schreck-Deon leiste, bin ich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten

an Dritte (Buchhaltung, Wirtschaftsberater, Rechtsberater, Finanzamt, Subunternehmer)

weitergegeben werden. Ich bin damit einverstanden, dass ich per Post, per Telefon, per Mail, per SMS,

per Whatsapp o.ä. verständigt werde, wenn es auf Grund einer Unklarheit, einer Nachfrage, eines

Problems, einer Terminänderung o.ä. nötig ist. Schreck-Deon darf die im Rahmen des

Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag

verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Maßnahmen welche zur Sicherung der Daten

gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Auftraggeber erklärt sich mit der

Speicherung und der vertragsgemäßen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich

einverstanden.

 

12.) Verschwiegenheitspflicht

 

 

Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass er in Ausübung seiner reinigenden

Tätigkeit voraussichtlich Kenntnis über personenbezogene Daten sowie Geschäfts- und

Betriebsgeheimnisse, erhält. Alle diese Informationen werden absolut vertraulich behandelt und

unterliegen den Bestimmungen des österreichischen und europäischen Datenschutzrechts. Alle

Mitarbeiter des Auftragnehmers wurden über die Geheimhaltungspflicht gegenüber den

Auftraggebern in Kenntnis gesetzt.

 

13.) Besichtigung (Entrümpelung)

 

Die Erstbesichtigung und Angebotserstellung für eine Entrümpelung erfolgen kostenlos und

unverbindlich. Der Preis bezieht sich auf den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Besichtigung

und schließt lediglich die besichtigten Gegenstände/Örtlichkeiten ein. Bei einer Anfahrt über 10km

kann ein Pauschalbetrag für Besichtigung und Angebotserstellung anfallen, welcher dem

Auftraggeber im Vorhinein mitgeteilt wird und dessen Bezahlung vor Besichtigung und

Angebotserstellung vom Auftraggeber zugesichert wird.


14.) Leistungsumfang (Entrümpelung)

 

Die Leistung des Auftragnehmers erstreckt sich auf die besichtigten und vereinbarten Gegenstände/

Örtlichkeiten. Bei der Besichtigung nicht inkludierte Gegenstände/Örtlichkeiten sind nicht

Vertragsgegenstand und sind von der zu erbringenden Leistung des Auftragnehmers ausgeschlossen

und etwaig einer gesonderten Vereinbarung unterworfen. Angebote des Auftragnehmers sind

freibleibend und unverbindlich.

Sollten einzelne Stellen des besichtigten Objektes nicht einsehbar sein und sich dort Problemstoffe/

Sondermüll o.ä. bzw. nur schwer und/oder zeitaufwendig transportierbare Gegenstände befinden, so

behält sich der Auftragnehmer einen Rücktritt bzw. eine Neukalkulation von der Preisvereinbarung

vor. Der Auftragnehmer ist nur zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet, ohne vorherige

weiter Absprache zwischen den Vertragspartnern besteht keine Verpflichtung Abrissarbeiten, oder

weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bei gewünschter

Demontage von Gas und Wasseranschlüssen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, auf seine Kosten

und sein Risiko zur Durchführung dieser Arbeiten ein zur Vornahme dieser Arbeiten befugtes

Fachunternehmen beizustellen. Bei Vornahme von Demontagearbeiten durch den Auftragnehmer

(z.B. von an Wasserleitungen angeschlossenen Geräten) ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das

geräumte Objekt jedenfalls binnen drei Tage nach den Arbeiten zu kontrollieren und gegebenenfalls

bei einer tropfenden Leitung geeignete Maßnahmen einzuleiten, um Schaden abzuwenden.


15.) Haftung (Entrümpelung)

 

Der Auftragnehmer haftet für von ihm verursachte nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei

Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare

und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – soweit zwingendes Recht dem nicht

entgegensteht – ausgeschlossen. Für Unternehmer ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers mit der

Höhe des vereinbarten Entgeltes oder des Leistungsumfanges für den jeweiligen Auftrag, jedenfalls

aber mit der Deckungssumme von EUR 300,00) begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung des

Auftragnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Übersteigt bei mehreren Geschädigten der

Gesamtschaden die vorgenannte Höchstgrenze, verringern sich die Ersatzansprüche einzelner

Geschädigter anteilsmäßig. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Unternehmen Schreck-Deon

„Blitzeblank“ an gefundenen Gegenständen die Rechte erhält.

Handelt es sich für beide Vertragsteile um ein unternehmensbezogenes Geschäft, so sind

Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art– bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche –

unverzüglich, jedoch längstens binnen 2 Tagen, unter Angabe der möglichen Ursachen schriftlich

(nur mittels E-Mail oder Brief) dem Auftragnehmer bekannt zu geben. Mündliche, telefonische oder

nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Nach

Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme

feststellbar bzw. offenkundig waren, ausgeschlossen.

Die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen gegen den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Bei

Entrümpelungsarbeiten bei denen es um Abfälle aller Art geht, ist der Auftraggeber

(Wohnungsinhaber, Vermieter, Hausverwaltung oder Erbe) zugleich der Abfallbesitzer und die Firma

Schreck-Deon „Blitzeblank“ wird damit beauftragt, die Abfälle des Abfallbesitzers in seinem Namen

zu einem qualifizierten und zugelassenen Entsorger zu transportieren. Die Kosten für die Entsorgung

der Abfälle geht, wenn nicht schriftlich vereinbart auf Kosten des Auftraggebers bzw. des

Abfallbesitzers.